Gemeinnützige Arbeit

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Seit 2007 ist der Bezirksverein im Enzkreis und der Stadt Pforzheim für die Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit zuständig. Die Klienten werden durch ein Erstgespräch begleitet, erhalten eine Tilgungsberatung und bekommen Unterstützung bei der Vermittlung der Arbeitsstelle. Auch die Überwachung der Arbeitsleistung wird von sozialpädagogischen Fachkräften geleistet. Betroffene können so in ihrem sozialen Umfeld bleiben, durch ihre eigene Arbeit eine Inhaftierung vermeiden und eine Tagesstruktur aufbauen.

Gemeinnützige Arbeit wird abgeleistet:

 

  • bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe

  • im Rahmen von Bewährungsauflagen

  • bei Verfahrenseinstellungen

  • auf Antrag eines Verurteilten zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen

 

Ziel dieses Projekts ist die Haftvermeidung durch Umwandlung von uneinbringlichen Geldstrafen in gemeinnützige Arbeitsauflagen:

 

  • Für die Einsatzstellen: eine zusätzliche Arbeitskraft und eine helfende Hand

  • Für die Klienten: Haftvermeidung und Hilfe zur Resozialisierung

  • Für das Land Baden-Württemberg: Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs

  • Für die Gesellschaft: Opferschutz durch Resozialisierung und eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit

 

Wichtige Informationen für Einsatzstellen:

Die Einsatzstellen entscheiden letztendlich über einen Einsatz der Klienten. Es entstehen keine Kosten für die Einsatzstellen. Bei Arbeits-und Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Wird während der Beschäftigung ein Schaden verursacht, so gelten wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis die allgemeinen Haftungsbestimmungen. Während des gesamten Zeitraums des Einsatzes stehen die MitarbeiterInnen des Bezirksvereins als Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Ansprechpartner: 

 

Viktor Fritz

Fon (07231) 15531 – 21

Fax (07231) 15531 – 24

Feride Dogruoglu

Fon (07231) 15531 – 18

Fax (07231) 15531 – 24