Beratung und Betreuung als Hilfe zur Überwindung besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten in Form von Einzelberatung, Einzelbetreuung und Betreutes Wohnen.
Rechtsgrundlagen:
Überwindung besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder verhindern.
Das ist besonders der Fall bei Menschen ohne eigene Wohnung, bei fehlender wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei Straffälligen und nach der Haftentlassung.
Der Einzelne soll befähigt werden durch Beratung und Anleitung ein normales, subjektiv zufriedenes, selbst organisiertes Leben in einer eigenen Wohnung, mit eigenem hinreichendem Einkommen, mit einer regelmäßigen Beschäftigung im Rahmen der gesetzlichen Normen zu führen.
Beratungs- und Betreuungsgespräche bezüglich
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Verhaltensänderung