Bezirksverein: 0 72 31 - 15531-0
Wir halten uns an die Schweigepflicht!
Polizei: 110
Frauenhaus: 0 72 31 - 45 76 30
Die Wegweisung ist eine polizeiliche Sofortmaßnahme zur Abwehr einer akuten Gefahr. Das heißt, der Täter bekommt sofort nach der Tat von der Polizei die Hausschlüssel abgenommen und muss auf der Stelle die Wohnung verlassen. In den nächsten Tagen darf er weder zurückkehren noch sich dem Opfer nähern.
Zuständig für die Einhaltung oder Verlängerung einer Wegweisung sind die jeweiligen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Hält sich ein Täter nicht an die polizeiliche Anordnung, drohen ihm ein Zwangsgeld von 500 € oder gar eine Haftstrafe. Der Wegweiusng ist zuerst auf maximal sieben Tage befristet, kann aber je nach Gefahrenlage verlängert werden.
In dieser Zeit sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Je früher Sie sich als Opfer oder Täter informieren und helfen lassen, umso besser.
Denn von allein hört Gewalt nie auf!
Die Fachstelle berät Sie als Betroffene, aber auch als Freundin, Kollege, Nachbar oder Familienmitglied. Damit Sie wissen, wie Sie am Besten helfen können.
Fachstelle: 0 72 31 - 37 87 31
Frauenhaus: 0 72 31 - 45 76 30
Flyer: Wege aus Häuslicher gewalt
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