Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit, Konflikte, die zu einer Straftat führen oder daraus resultieren, außergerichtlich, mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers, zu klären.
Der BZV ist zuständig für den Täter-Opfer-Ausgleich in Pforzheim und im Enzkreis, für Jugendliche und Heranwachsende (bis 21 Jahre) auf Beschuldigtenseite. Auf Geschädigtenseite ist das Alter einer Person unerheblich.
Nachdem wir mit jeder Partei getrennte Vorgespräche geführt haben, bieten wir im gemeinsamen Gespräch eine Konfliktaufarbeitung, die den Betroffenen die Möglichkeit bietet, sich nach einer gemeinsamen Regelung ohne Vorbehalte begegnen zu können.
Wir informieren die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt in einem Abschlussbericht über den Ausgang eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Verfahren eingestellt wird.
Eine materielle Schadenswiedergutmachung soll nicht am Geld scheitern. Deshalb haben wir einen Opferfond eingerichtet. Daraus erhält der Geschädigte bei Zahlungsunfähigkeit das Täters schnell und unbürokratisch Schadensersatz. Der Täter zahlt dann in erträglichen Raten das Geld an den TOA zurück. Im Falle völliger Mittellosigkeit kann er den Betrag bei gemeinnützigen Arbeiten verdienen.